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14.04.2023

Nachhaltige Finanzen: Konsultation zur Definition nachhaltiger Tätigkeiten

Nachhaltige Finanzen: Konsultation zur Definition nachhaltiger Tätigkeiten

© weerapat1003/fotolia.com

Die EU-Kommission hat eine vierwöchige Konsultation zur EU-Taxonomie eingeleitet. Dabei geht es um die Definition neuer EU-Taxonomie-Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die Umweltzielen dienen. Außerdem werden Meinungen zu vorgeschlagenen Änderungen des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie abgefragt.

Neue Taxonomiebereiche

Konkret geht es um Tätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der folgenden Umweltziele leisten: nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Die Kriterien stützen sich weitgehend auf die Empfehlungen der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen, die im März und November 2022 veröffentlicht wurden.

Verwendung des Feedbacks

Die Kommission wird die eingegangenen Rückmeldungen berücksichtigen, bevor sie die delegierten Rechtsakte fertigstellt und erlässt. Sie fordert die Interessenträger auf, ihre Rückmeldungen auf die Tätigkeiten und technischen Bewertungskriterien zu konzentrieren, die als Teil des delegierten Rechtsakts zum Umweltschutz und der Änderungen des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie und des delegierten Rechtsakts über die Offenlegung von Informationen vorgelegt werden. Um Vorschläge und Fragen zu beantworten, zu denen neue Tätigkeiten in die EU-Taxonomie aufgenommen werden könnten, oder zu möglichen Änderungen der technischen Bewertungskriterien für bestehende Tätigkeiten, wird in Zukunft ein Stakeholder Request Mechanism eingerichtet. Daher fallen solche Vorschläge nicht in den Anwendungsbereich dieser Aufforderung zur Stellungnahme.

Den Link zur Konsultation finden Sie hier.

(EU-Kommission vom 11.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)